Die Hase-Wasseracht ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst und dient dem öffentlichen Interesse und Nutzen seiner Mitglieder. Diese haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.

Die Hase-Wasseracht ist im Jahre 1922 als Wasser- und Bodenverband entstanden und zuständig für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung (ca. 700 km).

Im Jahre 1960 entstanden die Unterhaltungsverbände (UHV) gemäß Niedersächsischem Wassergesetz mit der Zuständigkeit für die Gewässer II. Ordnung. Dies sind Gewässer mit überörtlicher Bedeutung, die durch Verordnung der Bezirksregierungen festgelegt wurden. Die Gesamtlänge der vom UHV 98 zu unterhaltenden Gewässer II. Ordnung beträgt ca. 650 km. Aufgrund der unterschiedlichen Entstehung sind die Gebiete nicht ganz identisch. Von den gesamten 84.000 ha gehören 4.000 ha nur zum Unterhaltungsverband (hizugezogene Flächen in den Landkreisen Osnabrück und Emsland) und 1.000 ha nur zum Wasser- und Bodenverband (abgegebene Flächen in den Landkreisen Osnabrück und Emsland). Daraus resultieren drei verschiedene Beitragssätze.

Die entstehenden Unterhaltungskosten sind gemäß NWG von den Grundstückseigentümern nach dem Flächenmaßstab aufzubringen. Es ist nach dem Gesetz ohne Bedeutung, ob die jeweiligen Grundstücke durch direkten Anschluss an ein Gewässer II. Ordnung oder auf indirektem Wege (z. B. über ein Gewässer III. Ordnung oder durch das Grundwasser) entwässert werden und ob sich Vorteile für die einzelnen Grundstücke ergeben. Die Bedingungen zur Beitragspflicht sind erfüllt, wenn sich Grundstücke im Einzugsgebiet eines Gewässers II. Ordnung befinden.

Als Eigentümer eines Grundstücks in unserem Verbandsgebiet sind Sie ein dingliches Verbandsmitglied.

Der aktuelle Beitrag liegt bei 15,50 € je Hektar. Für kleinere Grundstücke entspricht der Mindestbeitrag dem Hektarsatz. Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge.

Im Haushaltsplan werden die Beiträge jährlich neu festgesetzt.

Seit 2008 werden für versiegelte Flächen Erschwernisbeiträge gemäß NWG erhoben. Das Beitragskataster für die rund 44.400 Mitglieder wird durch Abgleich mit dem amtlichen Liegenschaftskataster auf aktuellem Stand gehalten. Für die Beitragshebung ist der Stand des Beitragskatasters am 1. Januar eines jeden Jahres maßgebend. Sollte die im Liegenschaftskataster für eine Nutzungsart aufgeführte Fläche nicht der tatsächlichen Fläche entsprechen, bitten wir Sie, sich für eine evtl. Änderung mit dem zuständigen Katasteramt in Verbindung zu setzen.

Haben Sie uns schon eine Einzugsermächtigung erteilt?
Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat

Leider vergessen manche Beitragszahler den Beitrag pünktlich zu zahlen und bekommen von uns dann ein Erinnerungsschreiben etc. Die damit verbundenen Kosten können Sie sich ersparen wenn Sie uns unter Angabe Ihrer Mitglieds-Nummer eine Einzugsermächtigung erteilen.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Beitragsbescheid per E-Mail zu erhalten.

Hier unsere E-Mail Adresse: beitrag@hase-wasseracht.de