Essen, den 12.10.2024
Bekanntmachung
Gemäß § 10 der Verbandssatzung v. 18.06.2022 lade ich die Verbandsmitglieder zur Neuwahl der Ausschussmitglieder des Wasser- und Bodenverbandes – Hase-Wasseracht – (Unterhaltungsverband 98 – Landschaftsverband) für die Wahlperiode vom 01.01.2025 bis 31.12.2029.
Es werden in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta, Osnabrück und Emsland folgende Termine festgesetzt:
Dienstag, 29.10.2024
Wahlbezirk 1 Für die zum Verband gehörenden Teile der Stadt Cloppenburg und der Gemeinde Emstek um 9.00 Uhr in der
Gastwirtschaft Dirk Frieling, Dorfstr. 3, Emstek-Bühren.
Wahlbezirk 4 Für die zum Verband gehörenden Teile der Gemeinde Cappeln um 11.00 Uhr in der Gastwirtschaft Vaske-Thölking, Elstener Str. 2, Cappeln.
Wahlbezirk 5 Für die zum Verband gehörenden Teile der Gemeinde Lastrup um 15.00 Uhr im Vereinsheim des SV Hemmelte, Bahnhofstraße 6, Lastrup-Hemmelte.
Mittwoch, 30.10.2024
Wahlbezirk 3 Für die zum Verband gehörenden Teile der Stadt Löningen, der Samtgemeinde Herzlake, hier nur Teile der Gemarkungen Westrum und Aselage,
der Samtgemeinde Artland, hier nur Teile der Gemarkungen Borg, Bottorf und Herbergen-Menslage – außer dem Gebiet des ehemaligen Wasser- und Bodenverbandes „Östliches Herberger Feld“ – um 10.30 Uhr in der Gastwirtschaft Breher – Central Hof -, Langen Straße 55, Löningen.
Wahlbezirk 2 Für die zum Verband gehörenden Teile der Gemeinde Essen und der Samtgemeinde Artland, hier nur Teile der Gemarkungen Quakenbrück und
Essen sowie des Verbandsgebietes des ehemaligen Wasser- und Bodenverbandes „Östliches Herberger Feld“, um 14.00 Uhr im Hotel zum
Rathaus, Lange Straße 63, Essen.
Mittwoch, 06.11.2024
Wahlbezirk 9 Für die zum Verband gehörenden Teile der Stadt Lohne um 11.00 Uhr in Stratmanns Hotel und Restaurant, Brandstraße 94, 49393 Lohne.
Wahlbezirk 10 Für die zum Verband gehörenden Teile der Stadt Dinklage um 14.00 Uhr im Alten Gesellenhaus, Lange Str. 32, Dinklage.
Donnerstag, 07.11.2024
Wahlbezirk 11 Für die zum Verband gehörenden Teile der Samtgemeinde Artland, hier nur Teile der Gemarkungen Wehdel und Grönloh und der
Samtgemeinde Bersenbrück, hier nur Teile der Gemarkung Helle, um 9.00 Uhr in der Gastwirtschaft Schlottmann, Holdorfer Chaussee 43, Grönloh.
Wahlbezirk 13 Für die zum Verband gehörenden Teile der Gemeinde Holdorf und der
Gemeinde Neuenkirchen-Vörden um 11.00 Uhr im Hotel “Zur Post”, Kathrin Böckmann, Große Straße 11, Holdorf.
Wahlbezirk 12 Für die zum Verband gehörenden Teile der Gemeinde Steinfeld und der Gemeinde Damme um 14.00 Uhr in der Gastwirtschaft Harpenau,
Harpendorfer Weg 7, Steinfeld-Harpendorf.
Dienstag, 12.11.2024
Wahlbezirk 6 Für die zum Verband gehörenden Teile der Gemeinden Goldenstedt und Visbek um 9.00 Uhr in Pickers Gasthaus, Große Straße 8, 49424 Goldenstedt-Lutten
Wahlbezirk 7 Für die zum Verband gehörenden Teile der Stadt Vechta, aber ohne die Gemarkung Langförden um 11.00 Uhr in der
Gastwirtschaft Werner Sextro, Oythe 21, Vechta-Oythe.
Wahlbezirk 8 Für die zum Verband gehörenden Teile der Gemeinde Bakum und der Stadt Vechta, hier aber nur Teile der Gemarkung Langförden um
14.00 Uhr in der Gastwirtschaft Borgerdings Mühle, Zur Spredaer Mühle 19, 49377 Vechta
Zu wählen sind in den Wahlbezirken 2, 3 4, 8 und 10 je zwei Ausschussmitglieder und zwei Stellvertreter und in den Wahlbezirken 1, 5, 6, 7, 9, 11, 12, und 13 je ein Ausschussmitglied und ein Stellvertreter (§ 10, Abs. 4 der Satzung).
Die wahlberechtigten Verbandsmitglieder aus den oben genannten Wahlbezirken werden hiermit zur Wahl eingeladen und gebeten, den Beitragsbescheid für 2024 mitzubringen.
Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband leistet, hat das Recht selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Kein Vertreter kann aber für mehr als drei Verbandsmitglieder stimmen.
Der Verbandsvorsteher leitet die Wahl. Er kann von dem Vertreter eine schriftliche Vollmacht verlangen.
Das Stimmverhältnis ist dem Beitragsverhältnis gleich.
Niemand hat mehr als zwei Fünftel des Stimmgewichts. (§ 10, Abs. 7 der Satzung).
Wählbar ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied und, soweit Wasser- und Bodenverbände Verbandsmitglieder sind, die von diesen benannten Personen (§ 10, Abs. 2 der Satzung). Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein. (§ 10, Abs. 6 der Satzung).
Josef Wernke
– Verbandsvorsteher –