Laut Bundesnaturschutzgesetz ist jeder Eingriff in den Naturhaushalt auszugleichen oder zu ersetzen.
In Niedersachsen haben die Unteren Naturschutzbehörden (Landkreise) als Genehmigungsbehörde diese Aufgabe umzusetzen und zu kontrollieren.
Die Kompensation kann z.B. als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im örtlichen Zusammenhang (gleicher Naturraum) durchgeführt werden.
Die Hase-Wasseracht führt seit Jahren Renaturierungen an Verbandsgewässern und angrenzenden Flächen durch. Nach dem “neuen Osnabrücker Modell” sind Maßnahmen in und am Gewässerprofil eine deutlich flächenschonende Alternative zur reinen Umwandlung von Acker zu Obstwiesen. Schauen Sie sich gerne unsere bereits umgesetzten Projekte an.
Wir bieten Kompensationspunkte sowohl öffentlichen als auch privaten Stellen an. Kommen Sie gerne auf uns zu…