Im Gebiet des Wasser- und Bodenverbandes – UHV 98 – werden zurzeit verstärkt Unterhaltungsarbeiten in den Verbandsgewässern mit Großgeräten – wie Bagger mit Mähkorb und Traktor mit Mähausleger – durchgeführt.
Wir weisen darauf hin, dass in Fällen, in denen der Einsatz von Großgeräten erforderlich wird, der Verband einen Räumstreifen von 5,00 m Breite entschädigungslos in Anspruch nehmen kann.
In Anbetracht der erheblichen Gewässerstrecken, die noch vom Verband zu unterhalten sind, wird es erforderlich, diesen 5,00 m breiten Fahrstreifen bis zum
30. September
dieses Jahres abzuernten. Ansonsten sehen wir uns leider gezwungen, ohne Rücksicht auf die aufstehenden Feldfrüchte, diesen Fahrstreifen entlang der Verbandsgewässer auch mit Großgeräten zu befahren, um den schadlosen Abfluss in den Gewässern zu erhalten.
Jeder Anlieger sollte bedenken, dass letztendlich eine zügige Unterhaltung die Kosten senkt und ihm dieses als Beitragszahler direkt zugutekommt.
Diese Bekanntmachung gilt auch für die Sportfischerei. Für entstandene Schäden an Angelgeräten, Reusen, Bisam – und Nutriafallen etc. wird keine Haftung übernommen.
Wernke – Verbandsvorsteher –
Kollhoff – Geschäftsführer –